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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dem Veranstaltungsvertrag zwischen der Betreiberin Riemhofer Catering GmbH & Co. KG und dem Veranstalter liegen folgende Geschäftsbedingungen zugrunde:

§ 1 Vertragsgegenstand

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des vom Veranstalter gebuchten Räumlichkeiten nebst Bewirtung.

 

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Zur Wirksamkeit des Vertragsabschlusses bedarf es der schriftlichen Bestätigung der Buchung durch die Geschäftsleitung der Betreiberin. Ohne diese kann der Veranstalter keine Rechte und Ansprüche gegen die Betreiberin geltend machen.

  2. An den Buchungsauftrag ist der Veranstalter für die Dauer von vier Wochen gebunden.

 

§ 3 Pflichten der Betreiberin

  1. Die Betreiberin verpflichtet sich, die vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten einzurichten, für einen ungestörten Veranstaltungsablauf zu sorgen, sowie die vereinbarte Verköstigung zu gewährleisten. Etwaige Änderungen des Bewirtungsumfanges oder der Leistungserbringung aufgrund des Veranstaltungsablaufes, oder aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse behält sich die Betreiberin vor. Sie ist berechtigt, in einem solchen Falle mit einem der Art und Güte entsprechenden Produkt zu erfüllen.

  2. Die Betreiberin verpflichtet sich, im Falle eventueller Reklamation von Speisen, Nachbesserung zu erbringen. Diese sind während der Veranstaltung der Betreiberin oder deren Bediensteten unverzüglich anzuzeigen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Veranstalter ist berechtigt, bei unmöglicher oder fehlgeschlagener Nachbesserung Minderung zu verlangen.

  3. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatz gegenüber der Betreiberin sind ausgeschlossen, soweit ein Schaden von ihr oder ihren Bediensteten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

 

§ 4 Personal 

  1. Im Honorar sind folgende Leistungen enthalten:
    gesetzliche Sozialabgaben (Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, Berufsgenossenschaftsbeiträge)
    Verwaltung und Disposition (Personalplanung, Gehaltsabrechnung und -abwicklung)
    zusätzliche Haftpflichtversicherung für alle Mitarbeiter
    Übernachtungs- und Fahrtkosten

  2. Das Personal trägt hauseigene, einheitliche Kleidung.

 

§ 5 Rechnungsstellung

  1. Die Veranstaltungsvergütung wird mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

  2. Es wird die fünf Tage vor Veranstaltungstermin bekannt gegeben Personenzahl verrechnet. Zusätzliche Personen werden nachberechnet.

  3. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Kosten für Mehrpersonal, Dekoration, Musik, Veranstaltungstechnik und ähnlichem zu übernehmen. Diese werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

 

§ 6 Rücktritt

  1. Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt hierfür ist der Zugang bei der Betreiberin.

  2. Die Betreiberin ist berechtigt, eine Aufwandsentschädigung zu berechnen. Gleiches gilt für den Fall, dass die Veranstaltung nicht abgehalten wird. Dem Veranstalter ist es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

  3. Der Veranstalter hat die nutzlosen Aufwendungen zu erstatten, welche der Betreiberin dadurch erwachsen, dass die in der Buchung festgelegte Teilnehmerzahl nicht eingehalten wird, soweit die Abweichung mehr als zehn Prozent beträgt.

  4. Stornierungskosten berechnen sich nach folgender Formel:

kostenfreie Stornierung der gesamten Leistungen bis 6 Monate vor Veranstaltung

bis 8 Wochen vor Veranstaltung 30% des Menüpreises & Personalkosten

bis 4 Wochen vor Veranstaltung 50% des Menüpreises & Personalkosten

5 Tage bis 2 Wochen vor Veranstaltung 80% des Menüpreises 

& Personalkosten

bis 4 Tage vor Veranstaltung 100% des Menüpreises & 

Personalkosten

 

§ 7 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Klauselwerkes als solches nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Inhalt der unwirksam vereinbarten möglichst nahe kommt.

Stand 1.1.2021

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